1. Allgemeines
Für sämtliche Leistungen zwischen Kunden und KÜNSTLERBÜRO (nachstehend „Agentur“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen/AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge ausdrücklich nicht.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist das jeweilige Angebot, in dem alle vereinbarten Leistungen und Preise festgehalten werden. Alle Angebote der Agentur sind freibleibend.
3. Event-Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Form. Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Veranstaltungsablaufes in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern. Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung einer Veranstaltung mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden.
4. Event-Leistungen und Honorar
Sofern nicht anders vereinbart entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede Leistung. Bei gegebenem Bedarf ist die Agentur berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse in zu vereinbarender Höhe vorab einzufordern. Diese Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich.
5. Präsentation
Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation keinen Auftrag verbleiben alle Leistungen bei der Agentur, insbesondere deren Inhalt und Konzept. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – ganzheitlich oder auch teilweise zu nutzen.
6. Eigentumsrecht und Urheberschutz
Alle Leistungen der Agentur (wie bspw. Konzepte, künstlerische Ideen etc.) sowie auch alle einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteiliger Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
7. Kündigung
Der Kunde hat grundsätzlich das Recht, das Vertragsverhältnis mit der Agentur jederzeit zu kündigen. Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden dabei zur Zahlung der vereinbarten Honorare bzw. schon erbrachter Vorleistungen nach folgender Staffelung: Bis zu 360 Tagen vor Veranstaltungstermin = 25% des vereinbarten Honorars. Bis zu 180 Tagen vor Veranstaltungstermin = 50% des vereinbarten Honorars. Bis zu 90 Tagen vor Veranstaltungstermin = 75% des vereinbarten Honorars. Ab 30 Tagen vor Veranstaltungstermin = 100% des vereinbarten Honorars.
8. Haftung
Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung, Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. Die Haftung von der Agentur richtet sich ausschließlich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Parteien. Alle hierin nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche - auch Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung durch die Agentur, durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Darüber hinaus vereinbaren die Vertragsparteien, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist. Der Kunde (Veranstalter) verpflichtet sich, für die Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflicht abzuschließen.
9. Zahlung
Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung (ab 30 Tagen) gelten Verzugszinsen in Höhe von 8% als vereinbart. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
10. Gewährleistung und Schadenersatz
Der Kunde hat Reklamationen unverzüglich (innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur) schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass sich ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrund, auf das vereinbarte Honorar beschränkt. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistungen oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
11. Anzuwendendes Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich Österreichisches Recht anzuwenden.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar und unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird der Sitz der Betriebsstätte der Agentur (Handelsgericht Wien) vereinbart.
13. Nebenabreden / Schriftform
Die Vertragsparteien vereinbaren strenge Vertraulichkeit über alle sich aus dem Geschäftsverkehr ergebenen Kenntnisse gegenüber Dritten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Sollte eine oder mehrere in diesem Vertrag getroffene Vereinbarung rechtlich unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Ansprüche aus diesem Vertrag können von dem Kunden nur unter vorheriger schriftlicher Zustimmung von der Agentur abgetreten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Vertragsabwicklung Daten gespeichert werden.
14. Fotos / Videos
Es gilt als vereinbart, dass sämtliche in Zusammenhang mit der Veranstaltung produzierten Bild- und Videodokumentationen auch seitens der Agentur verwendet werden dürfen. Sollte der Kunde nicht genannt werden wollen so kann von einer Namhaftmachung jederzeit abgesehen werden. Dem Kunden wird dieses Material danach zur weiteren uneingeschränkten und freien Verwendung (kostenlos) zur Verfügung gestellt werden.
Mit Erwerb eines Tickets geben Sie Ihr Einverständnis, dass die Show mit seinen visuellen und auditiven Inhalten zu Werbe- und Marketingzwecken des Künstlers („Promotion“) verwendet werden darf.
Stand: Dezember 2020